Ihr RechtsAnwalt - Peter Kolb

Der gebürtige Mönchengladbacher Rechtsanwalt Peter Kolb hat Rechtswissenschaften in Düsseldorf und Köln studiert. Im Jahr 2019 hat er das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt. Seitdem war er als Staatsanwalt und Rechtsanwalt tätig.

Als ehemaliger Staatsanwalt kennt Rechtsanwalt Peter Kolb die typischen Vorgehensweisen der Ermittler – und die damit einhergehenden Fehlerquellen, die er als Strafverteidiger zu nutzen weiß.

Basierend auf seiner umfangreichen Expertise entwickelt Rechtsanwalt Peter Kolb als Ihr Strafverteidiger eine rechtlich und verfahrensstrategisch auf Ihr Verfahren maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Außerdem war Rechtsanwalt Peter Kolb u.a. in der Juristenausbildung als Ersteller strafrechtlicher Examensprobeklausuren für das zweite Staatsexamen für den juristischen Fachverlag Alpmann Schmidt tätig.

Rechtsanwalt Peter Kolb wohnt in Viersen. Er ist verheiratet und hat einen Sohn.

Derzeit nimmt Rechtsanwalt Kolb an einem Fachanwalts-Lehrgang im Strafrecht teil, um im Anschluss berechtigt zu sein, den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen.

„Wenn du dich und den Feind kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten.“

Sunzi

Die Kunst des Krieges

Die Ausnahmesituation: Strafverfahren

Sind Sie Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, stellt dies eine erhebliche – auch persönliche Belastung – dar. Es herrscht Krisenmodus.

Das bedeutet häufig: viele Fragen, fehlende Erfahrung im richtigen Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden und falsche Vorstellungen über die Rechte als Beschuldigter. Das führt schnell zu irreparablen Schäden – nicht nur Ihres Rufs.

Bei einem Ermittlungsverfahren, das zu einem langen Strafverfahren bis hin zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führen kann, steht daneben regelmäßig die berufliche und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. 

Das Ziel: Strafverteidigung auf höchstem Niveau

Ein klar definiertes Ziel: Ihre bestmögliche Verteidigung. Und diese fängt frühzeitig an, am besten schon im Ermittlungsverfahren.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei Durchsuchungs-/ oder Beschlagnahmemaßnahmen, einer möglichen Festnahme und in der JVA zur Seite. Selbstverständlich begleite ich Sie rechtlich und tatsächlich in der Hauptverhandlung vor Gericht und in einer etwaigen Berufungs- oder Revisionsinstanz.

Hierbei stehe ich Ihnen im Fall der sog. notwendigen Verteidigung (d.h. „Pflichtverteidigung“) ebenso wie als Wahlverteidiger zur Seite.

Auch wenn es in der strafrechtlichen Verteidigung oft anders gelebt wird: das Gesetz trifft zwischen dem Pflichtverteidigermandat und dem Wahlverteidigermandat keine Unterscheidung – ebenso wenig wie ich.

Kontakt

Rechtsanwalt Peter Kolb

Engelblecker Straße 144B

41066 Mönchengladbach

Sprechzeiten

Mo. – Fr. 08:30 – 18:00 Uhr 

 

Weitere Termine nach Vereinbarung.