BEtäubungsmittelstrafrecht

Gerade auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts gehen die Ermittler auffällig oft mit großem Verfolgungseifer vor. In den meisten Fällen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht geht es um den Besitz von oder das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

 

Die Kernnormen dieses Gebiets sind mit den §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nur auf den ersten Blick übersichtlich – die Unterschiede liegen im Detail. Ein Umstand den die Ermittlungsbehörden, nach meiner Erfahrung als ehemaliger Staatsanwalt, entweder oft gar nicht kennen oder sich (bewusst) vor ihm verschließen.

 

Als Strafverteidiger kenne ich diese wichtigen Nuancen im Betäubungsmittelstrafrecht, die häufig den Unterschied zwischen einer bewährungsfähigen oder einer unbedingten Freiheitsstrafe – oder auch eines Freispruchs – ausmachen können.

 

Betäubungsmittel und die damit verbundenen möglichen Verstöße und Straftaten nach dem BtMG sind komplex. Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG läuft, sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Als Kanzlei für Strafrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt auch im Betäubungsmittelstrafrecht, verteidigt Sie Rechtsanwalt Kolb in ganz Nordrhein-Westfalen bzw. auch im gesamten Bundesgebiet.

 

Der Besitz, der Handel, die Einfuhr, der Anbau und der Verkauf etwa von Cannabisprodukten ohne behördliche Erlaubnis ist in Deutschland strafbar. Straftaten im Zusammenhang mit Marihuana, Haschisch und Haschischöl stellen einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte verfolgen und sanktionieren Verstöße gegen das BtMG im Zusammenhang mit Cannabis strikt. Cannabis ist zwar eine sogenannte weiche Droge, der behördlich nicht genehmigte Umgang mit ihr aber immer strafbar.

Rechtsanwalt Kolb hat unzählige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Marihuana und Haschisch erfolgreich verteidigt.

Auch der Besitz, der Erwerb, der Verkauf und die Einfuhr von Kokain stellen einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar und stehen unter Strafe. Tatsächlich ist es in der Tat so, dass viele von den Mandanten von Herrn RA Kolb, die einem Ermittlungsverfahren aufgrund einer Straftat nach den §§ 29ff. BtMG ausgesetzt sind, erfolgreiche, kreative und in der Regel strafrechtlich auch nicht vorbelastete Personen sind. Viele führen ein Leben weit ab von Kriminalität  und sehen durch das Verfahren ihre berufliche, aber auch teilweise soziale Stellung, als gefährdet an.

Kontakt

Rechtsanwalt Peter Kolb

Engelblecker Straße 144B

41066 Mönchengladbach

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