Allgemeines Strafrecht

Ein gegen Sie geführtes Strafverfahren bedeutet immer eine einschneidende Veränderung Ihres Lebens. In dieser Situation ist eins besonders wichtig: ein Ansprechpartner, dem Sie uneingeschränkt vertrauen können!


Sie benötigen in dieser Situation einen Partner, der Ihre Situation kennt, Sie fachlich kompetent berät und klare Worte findet. Als ehemaliger Staatsanwalt kenne ich die „Tricks“ der Ermittler und das Vorgehen der „neutralsten Behörde der Welt“. Dieses Wissen nutze ich, um das für Sie individuell beste Ergebnis zu erzielen. Hierbei beschönige oder bagatellisiere ich Ihre Situation nicht, gebe keine falschen Versprechungen ab und rede nicht nach dem Mund. Als Rechtsanwalt für Strafrecht ist es meine Aufgabe, fachkundig die Situation zu analysieren, die sich hieraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen und so zusammen mit Ihnen das für Sie beste Verteidigungskonzept zu erarbeiten.

Die Korrespondenz mit den Strafverfolgungsbehörden läuft ab dem Zeitpunkt der Beauftragung ausschließlich über mich. Damit steht ein kompetenter und gleichwertiger Partner zwischen Ihnen und der staatlichen Übermacht.

Nachdem Sie mir in einem ausführlichen Erstgespräch den Sachverhalt geschildert und vorhandene Unterlagen, etwa Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, übergeben haben, werde ich unverzüglich Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Nach erfolgter Akteneinsicht werde ich mit Ihnen Rücksprache halten, um mit Ihnen zusammen die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erörtern. Hierbei werde ich Ihnen ausführlich erläutern, über welche Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft verfügt und welche möglichen Konsequenzen sich aus diesen Erkenntnissen für Sie ergeben könnten.


Gerade im Ermittlungsverfahren ist es für den Verteidiger möglich, größeren Einfluss auf den weiteren Verfahrensablauf und eine späteren Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht zu nehmen. Es ist daher sinnvoll, einen Rechtsanwalt frühzeitig schon im Ermittlungsverfahren mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.


Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Peter Kolb erhalten von Anfang an eine realistische Einschätzung über die strafprozessualen Möglichkeiten effektiver Verteidigung. Oberstes Ziel ist es immer, das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. In Fällen, in denen die Durchführung einer Hauptverhandlung unvermeidbar ist, bzw. für Sie vorteilhaft sein kann, können Sie sicher sein, einen starken Partner als Ihren Verteidiger an Ihrer Seite zu haben, der die strafprozessualen Möglichkeiten für Sie ausschöpft.

Kontakt

Rechtsanwalt Peter Kolb

Engelblecker Straße 144B

41066 Mönchengladbach

Sprechzeiten

Mo. – Fr. 08:30 – 18:00 Uhr 

 

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